Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)sind laut Definition der Bundesagentur für Arbeit Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Als erwerbsfähig gilt gemäß § 8 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Personen werden nur als ELB ausgewiesen, wenn sie Grundsicherungsleistungen beziehen.
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