Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Versicherte in der deutschen Rentenversicherung Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente haben. Für Personen, die vor 1947 geboren wurden, gilt die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wurde bzw. wird sie stufenweise angehoben – zunächst um einen Monat pro Jahrgang (von 65 auf 66 Jahre) und dann ab Geburtsjahrgang 1959 um zwei Monate pro Jahrgang (von 66 auf 67 Jahre). Für alle nach 1963 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze künftig bei 67 Jahren.
Verwandte Artikel:
Das könnte Sie interessieren

4. September 2026 | Gender-Pay-Gap
Der IAB-Lohnmonitor liefert wichtige Basisfakten zur Verteilungsdebatte
Im obersten Zehntel der Lohnverteilung dominieren Männer mit einem Anteil von über 80 Prozent. Frauen, aber auch Jüngere sind dort hingegen stark unterrepräsentiert.... Weiterlesen

3. September 2026 | Betriebliche Arbeitswelt
IAB-Stellenerhebung 2/2026: Fast drei von vier Bewerbungen sind aus betrieblicher Sicht ungeeignet
Im zweiten Quartal 2026 gab es bundesweit rund eine Million offene Stellen – 129.800 oder rund 11 Prozent weniger als im Vorquartal. Im... Weiterlesen

28. August 2026 | Gesamtwirtschaft
Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – August 2026
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt hat im zweiten Quartal 2026 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozent zugelegt. Dazu haben insbesondere die Exporte beigetragen. Der... Weiterlesen
